STEUERLICHE REGELUNG

Die Zinserträge Ihrer Festgeldanlage werden komplett auf Ihr Referenzkonto überwiesen.
Da die Bank ihren Sitz im europäischen Ausland hat, wird sie keine Steuern (wie z.B. Kapitalertrag- oder Kirchensteuer) abführen. Als Einleger hat der Kunde die Pflicht, dem deutschen Finanzamt die Kapitalerträge von sich aus zu melden und sie zu versteuern.